Immobilienertragsteuer

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Die Immobilienertragsteuer bei der Veräußerung von Grund und Boden

Grundsätzlich kann gesagt werden, sobald man mit einem Objekt Einkünfte erzielt und nicht für die eigenen Wohnbedürfnisse nützt, dass bei einer Veräußerung der Immobilien eine Immobilienertragsteuer zu entrichten ist.

Steuerfrei bleiben:

Herstellerbefreiung:

  • Gebäude die selbst hergestellt wurden, das heißt, man ist selbst Bauherr und am Einreichplan steht der eigene Name als Bauherr.
  • Vorausgesetzt wird, keine Vermietung in den letzten 10 Jahren oder gewerbliche Nutzung.
  • Zu beachten ist allerdings, dass vom Grundwert eine Immobilienertragsteuer zu entrichten ist.

Hauptwohnsitzbefreiung:

  • Die Liegenschaft muss durchgehend 2 Jahre seit der Anschaffung vor dem Verkauf selbst bewohnt werden und man muss auch dort gemeldet sein.
  • Oder 5 Jahre durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf.
  • Nach momentaner Ansicht der Behörde bleiben Liegenschaften mit einem Grundanteil unter 1.000 m² steuerfrei.

Man unterscheidet zwischen Neuvermögen und Altvermögen.

Altvermögen (nicht Steuerverfangen)

Die Immobilie wird jetzt verkauft und der letzte entgeltliche Erwerb oder Tausch lag vor dem 31.03.2002 (auch bei Erbschaften).
Es fällt eine Immobilienertragsteuer in der Höhe von 4,2 % vom Verkaufserlös an.

Umwidmungsabgabe:

  • Höhe: 18 % vom Verkaufserlös (wenn Grünland in Bauland ab 1.1.1988 umgewidmet und dann verkauft wird)
  • Die Umwidmung von Altvermögen kann auch erst in der Zukunft erfolgen (z.B. Acker vor 15 Jahren angeschafft, wird in 2 Jahren umgewidmet und in 5 Jahren verkauft)
  • Gilt für jegliche Art von Bauland

Neuvermögen (Steuerverfangen)

Es fällt eine Immobilienertragsteuer von 30 % des Veräußerungsgewinns von Liegenschaften und Gebäuden, die ab dem 01.04.2002 erworben wurden und jetzt verkauft werden, an.

        Veräußerungserlös
        - Anschaffungskosten
        ------------------------------
        Veräußerungsgewinn (davon besonderer Steuersatz 30 %)

Die Berechnung erfolgt durch einen Notar oder durch Anwälte.

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